Im Rahmen der revidierten Psychotherapierichtlinie bieten wir Akutbehandlungen an.



Eine zeitnahe Terminvereinbarung zur psychotherapeutischen Sprechstunde ist bei folgenden Problemlagen möglich:

Akute Krisen (Verlust einer nahen Bezugsperson, Unfälle, etc.)

Mitteilung einer lebensverändernden Diagnose

Zustände nach Gewaltverbrechen


Die Anmeldung erfolgt regulär im Rahmen der telefonischen Erreichbarkeit.

Die Sitzungen in der Akutbehandlung dienen der Klärung der weiteren Handlungsschritte und Stabilisierung, sodass eine weiterführende psychotherapeutische, psychiatrische oder medizinische Behandlung möglich ist.